Eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (kurz abZ) kann in Deutschland vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) für ein „nichtgeregeltes Bauprodukt“ oder eine „nichtgeregelte Bauart“ auf Antrag erteilt werden. Diese Bauprodukte oder Bauarten sind nicht in die Bauregelliste aufgenommen, durch die Erteilung der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung wird aber die Verwendbarkeit nachgewiesen, sodass sie in Deutschland beim Bau zum Einsatz kommen dürfen. In der Regel ist die Gültigkeit einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung auf fünf Jahre begrenzt. Nach Ablauf der Gültigkeit kann ein entsprechender Antrag auf Verlängerung gestellt werden. […]
Bei der Erstellung von Ökobilanzen steht Allokation für die Zuteilung von Emissions- und Energiebeiträgen zu der „eigentlichen Quelle“. Infolgedessen geht ein wiederverwertetes Produkt nur zu einem geringen Anteil in die Ökobilanz ein, da die Emissions- und Energiebeiträge dem ursprünglichen Produkt angelastet werden können. Laut der Definition nach der DIN-Norm 14040 ist eine Allokation im Rahmen einer Ökobilanz eine „Zuordnung der Input- oder Outputflüsse eines Prozesses oder eines Produktsystems zum untersuchten Produktsystem und zu einem oder mehreren anderen Produktsystemen“. […]
Armierungsgewebe oder auch Putzbewehrung genannt, dient zur Herstellung von Armierungsschichten bei allen gängigen Wärmedämm-Verbundsystemen. Es besteht in der Regel aus reißfesten, alkalibeständigem sowie nicht wasserquellbarem Glasfasergewebe. Je nach Art der Anforderung des Wärmedämm-Verbundsystemen ist das Armierungsgewebe in verschiedenen sogenannten Maschenweiten und Flächengewichten erhältlich. In der Regel kommt das Armierungsgewebe mit einer Maschenweite von 4 mm × 4 mm und einem Flächengewicht von 165 g/m² zu Anwendung. […]